AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Warnecke Werbung GmbH, Dieselstraße 81, 63165 Mühlheim am Main, Deutschland, Amtsgericht Offenbach HRA 6045
§1 Geltungsbereich
- Für alle Rechtsgeschäfte, Angebote und Auftragsbestätigungen der Warnecke Werbung GmbH gelten ausschließlich die nachstehenden Geschäftsbedingungen.
- Der Einbeziehung anderer allgemeiner Geschäftsbedingungen, insbesondere der des Auftraggebers, wird ausdrücklich widersprochen.
- Abweichende Vereinbarungen und mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung der Warnecke Werbung GmbH.
§2 Allgemeines
- Systemwände und sämtliche Ausstattung werden grundsätzlich nur zur Miete und für die Dauer einer Veranstaltung überlassen. Sämtliche gelieferten Teile sind lediglich vermietet, es sei denn, im Angebot und/oder der Auftragsbestätigung werden die Teile ausdrücklich als Verkaufsmaterial ausgewiesen.
§3 Angebote und Entwurfsunterlagen
- Die in den Angeboten genannten Preise und Termine sind freibleibend und bis zur Auftragserteilung unverbindlich.
- Zu den Angeboten gehörende Unterlagen wie Entwürfe, Pläne, Zeichnungen, Muster, Fertigungs- und Montageunterlagen bleiben mit allen Rechten Eigentum der Warnecke Werbung GmbH.
- Alle Angebote und Unterlagen dürfen ohne ausdrückliche Zustimmung der Warnecke Werbung GmbH weder vervielfältigt, noch dritten Personen zugänglich gemacht werden und sind bei Nichterteilung des Auftrages auf Anforderung unverzüglich zurückzugeben.
- Die Angebote der Warnecke Werbung GmbH haben lediglich für die auf dem Angebot angegebene Veranstaltung, jedoch maximal 3 Monate Gültigkeit.
§4 Regelung für Mietverträge
- Im Falle der Vermietung eines Messestandes und/oder Ausstattung werden die vereinbarten Mietgegenstände in gereinigtem Zustand auf der Messe angeliefert. Für Verschmutzungen, die durch den umliegenden Messebaubetrieb in der Messehalle entstehen, kann keine Nachbesserung verlangt werden.
Nach Messeende sind die Mietgegenstände wieder in ordnungsgemäßem Zustand abzugeben. Kosten für die Reinigung bei außergewöhnlicher Verschmutzung von wiederverwendbaren Mietgegenständen werden dem Auftraggeber nach Aufwand berechnet.
- Wandelemente, die durch Tapezieren, Bespannen oder Aufhängen von Bildern und/oder Exponaten beschädigt wurden sowie die durch Aufkleben von nicht rückstandsfrei entfernbaren Folien und Klebebändern nicht mehr verwendbar sind, werden dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.
- Verlust von oder Beschädigungen am Mietgut sind vom Kunden unverzüglich zu melden. Für in Verlust geratene Mietgegenstände haftet der Mieter in Höhe des Wiederbeschaffungswertes. Für beschädigte Mietgegenstände haftet der Mieter in Höhe des Reparaturaufwandes, soweit dieser den Wiederbeschaffungswert nicht übersteigt.
Die Haftung des Mieters beginnt bei Anlieferung (in der Regel 1 Tag vor Veranstaltungsbeginn) und endet nach Abholung der Mietsache, auch wenn der Mieter den Veranstaltungsort bereits vorher verlassen hat. Die Warnecke Werbung GmbH empfiehlt deshalb dringend eine Übergabe der Mietgegenstände vor Veranstaltungsbeginn und nach Veranstaltungsende. Abschließbare Stände und/oder Pantries müssen verschlossen und die Schlüssel an einem vereinbarten Ort hinterlegt werden.
- Da es sich bei den Mietsachen um gebrauchte Materialien und Gegenstände handelt begründen normale Gebrauchsspuren keinen Nachbesserungs-, Ersatz- und Rücknahmeanspruch.
Dies gilt auch für materialtypische Farb- und Oberflächenabweichungen.
- Für die in der Auftragsbestätigung enthaltenen Gegenstände, die der Kunde im Einzelfall vor Ort nicht benötigt, wird keine anteilige Mietrückzahlung geleistet.
§5 Preise und Zahlungsbedingungen
- Sämtliche Preisangaben erfolgen in Euro (€) und verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, in der Regel zur Miete und – soweit nicht anders vereinbart – für die jeweilige Laufzeit der Veranstaltung.
- Im Angebot enthaltene Transport- und Übernachtungskosten sowie Spesen gelten lediglich für die jeweils aufgeführte Veranstaltung und werden bei zukünftigen Veranstaltungen neu berechnet. Werden bei Messen mehrere Firmen beliefert, werden die Transport- und Übernachtungskosten sowie Spesen anteilig je Auftraggeber berechnet.
Tritt vor Messebeginn einer der Auftraggeber zurück, behält sich die Warnecke Werbung GmbH vor, die anteiligen Kosten je Kunde zu erhöhen.
- Nicht im Preis enthalten sind messeseits bzw. seitens des Veranstalters entstehende Kosten wie z.B.: Standmieten, Anschluss- und Verbrauchskosten (z.B. Strom, Wasser), Abhängungen, Standbewachung und Abfallentsorgung.
- Die Warnecke Werbung GmbH ist berechtigt, Zwischenrechnungen auszustellen oder Teilzahlungen zu verlangen.
- Soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart worden ist, sind Rechnungsbeträge grundsätzlich innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung und ohne Abzug zahlbar.
- Aufrechnungsrechte stehen dem Auftraggeber nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten und von der Warnecke Werbung GmbH anerkannt sind. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Auftraggeber nur zu, wenn das Zurückbehaltungsrecht auf dem selben Vertragsverhältnis beruht wie die Forderung der Warnecke Werbung GmbH.
- Bei Zahlungsverzug ist die Warnecke Werbung GmbH ohne vorherige Ankündigung berechtigt, ein Zurückbehaltungsrecht für sämtliche noch ausstehenden Lieferungen und/oder Leistungen auszuüben oder weitere, bislang nicht vereinbarte Vorauszahlungen zu verlangen.
§6 Urheberrecht, Eigentumsvorbehalt uns sonstige Schutzrechte
- Zu den Angeboten gehörende Unterlagen wie Entwürfe, Pläne, Zeichnungen, Muster, Fertigungs- und Montageunterlagen bleiben mit allen Rechten Eigentum der Warnecke Werbung GmbH und dürfen nicht vervielfältigt oder an Dritte weitergereicht werden.
- Ist zwischen den Parteien der Erwerb der Lieferungen und Leistungen des Auftragnehmers vereinbart, so bleiben sämtliche Liefergegenstände bis zur vollständigen Erfüllung aller Verbindlichkeiten aus diesem Vertragverhältnis Eigentum der Warnecke Werbung GmbH.
- Die Warnecke Werbung GmbH ist berechtigt, kostenlos und ohne gesonderte Zustimmung des Kunden, Bildmaterial der auf Mietbasis gelieferten Leistungen zu veröffentlichen bzw. für Werbezwecke zu nutzen.
§7 Lieferverzug
- Wird die Leistung durch einen unabwendbaren, von der Warnecke Werbung GmbH nicht zu vertretenden Zustand verzögert oder unmöglich gemacht, ist diese für die Dauer der Behinderung und ihrer Nachwirkungen von der Lieferung entbunden. Schadenersatzansprüche gegen die Warnecke Werbung GmbH sind ausgeschlossen.
§8 Sicherheitsvorkehrungen, Gewährleistung, Haftung und Schadenersatz
- Kabinen, Vitrinen und andere abschließbare Möbelstücke sind nicht einbruchsicher. Sämtliche Schließmechanismen dienen lediglich als Einbruchshemmer im psychologischen Sinne. Es wird daher die Bestellung einer Standbewachung empfohlen.
Ebenfalls empfohlen wird, sowohl den Messestand als auch die Ausstellungsstücke zu versichern.
- Der Auftraggeber übernimmt mit Auftragserteilung die Aufsichts- und Sorgfaltspflicht für die ihm mietweise überlassenen Gegenstände über den genannten Zeitraum.
- Der Auftraggeber haftet für Schäden, die von ihm oder Dritten in diesem Zeitraum verursacht worden sind – unabhängig davon, ob diese Schäden von seinem Versicherer gedeckt sind oder nicht.
- Die Warnecke Werbung GmbH haftet nicht für vom Kunden am Stand hinterlassene Gegenstände.
- Grundsätzlich werden keine Gegenstände des Kunden eingelagert. Sofern eine Einlagerung im Einzelfall schriftlich vereinbart wurde, haftet die Warnecke Werbung GmbH nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
- Eine unvollständige oder unrichtige Lieferung sowie offensichtliche Mängel sind dem Auftragnehmer unverzüglich nach Standübergabe anzuzeigen. Mängel, die trotz sorgfältiger Untersuchung nicht erkannt werden konnten, sind unverzüglich nach Entdeckung schriftlich zu rügen.
- Bei berechtigten und rechtzeitigen Mängelrügen ist die Warnecke Werbung GmbH verpflichtet, für die Mängel, im Wege der Nachbesserung, Gewähr zu Leisten.
Mehrfache Nachbesserungen sind zulässig. Führt die Nachbesserung, trotz angemessener Nachfristsetzung, nicht zur Beseitigung der Mängel, so ist der Auftraggeber berechtigt, einen Preisnachlass zu verlangen.
- Weitergehende Ansprüche auf Grund von Mängeln oder sonstige Schadenersatzansprüche insbesondere wegen Folgeschäden, sind ausgeschlossen – es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vor.
- Für Exponate und kundeneigenes Material kann die Warnecke Werbung GmbH keinerlei Haftung übernehmen.
Auf Kundenwunsch von der Warnecke Werbung GmbH zum Veranstaltungsort mitgenommenes Material ist grundsätzlich nicht versichert.
- Der Versand erfolgt auf die Gefahr des Auftraggebers. Eine Transportversicherung wird nur auf besondere Weisung und auf Rechnung des Auftraggebers abgeschlossen.
§9 Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht
- Soweit gesetzlich zulässig, wird als Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis Offenbach am Main erklärt.
- Für alle Geschäfte der Warnecke Werbung GmbH gilt ausschließlich deutsches Recht, soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen.
§10 Schlussform und Wirksamkeit
- Sämtliche Vereinbarungen, die eine Änderung, Ergänzung oder Konkretisierung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen beinhalten sowie besondere Zusicherungen und Abmachungen sind schriftlich niederzulegen.
- Sollte eine Bestimmung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Unwirksame Bestimmungen sind durch solche zu ersetzen, umzudeuten oder zu ergänzen, dass der mit der ungültigen Bestimmung beabsichtigte wirtschaftliche Zweck in rechtlich zulässiger Weise erreicht wird.
- Die Warnecke Werbung GmbH behält sich das Recht vor, diese AGB’s, jederzeit und ohne Vorankündigung, der geltenden Rechtssprechung anzupassen.